Für Ihre Angebotsanfrage benötigen wir grundsätzlich zur Berechnung die unten stehenden Unternehmensinformationen. Wir werden Sie nach der Angebotserstellung unverzüglich benachrichtigen und Ihnen unsere Unterlagen zukommen lassen. Die Berechnung erfolgt anhand eines gesetzlichen Datenschlüssel durch die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung). Die Mindestbetreuungszeiten sind gesetzlich geregelt und vorgeschrieben.
In den Datenfeldern A, B, C, D, E und F ist die Tätigkeitsbezeichnung (ausgeübter Beruf in Ihrem Unternehmen) einzutragen (Beispiel: Kraftfahrer, Lagerist, Pflegekraft oder Pflegehilfskraft). Sind die 5 Datenfelder nicht ausreichend, dann senden Sie bitte eine weitere Anfrage mit Hinweis Teil 2 im Feld "Unternehmensbezeichnung". Für die jeweiligen Tätigkeitsbezeichnungen (Datenfelder A bis F) sind in den Feldern die Anzahl der Beschäftigten nach Einsatzzeiten pro Monat aufzuteilen. Hierfür stehen jeweils 3 Stundensätze zur Auswahl. Mehr als 30h, mehr als 20h und weniger als 20h.
Beispiel:
Sie haben 5 Pflegefachkräfte. Drei arbeiten mehr als 30h, eine arbeitet mehr als 20h und eine weniger als 20h. Im Feld A ist dann "Pflegefachkraft" einzutragen und im Feld "Zu A mehr als 30h" "3", im Feld "Zu A mehr als 20h" "1" und im Feld "Zu A weniger als 20h" "1" einzutragen. Ziel ist es die Gesamtstundenzahl der gesetzlichen Mindestbetreuung zu berechnen.
Mustervertrag zur Einsicht:
Hinweis:
Betriebsinhaber die im Unternehmen mitarbeiten sind nicht zu berücksichtigen.
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Vielen Dank für ihr Interesse!