Herzlich Willkommen bei der internen Meldestellt gemäß HinSchG.
Die interne Meldestelle ist ein Anlaufpunkt für Mitarbeiter (Beschäftigte von Vertragskunden IMS Services), um Compliance- oder Gesetzesverstöße zu melden, die dann durch die interne Meldestelle nachverfolgt werden. Für eine Meldung können Beschäftigte damit auch Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflichten umgehen.
Hierzu stehen folgende Meldewege zur Verfügung:
Welche Vorkommnisse können gemeldet werden?
Konkret bezieht sich das Hinweisgeberschutzgesetz auf Meldungen zu Verstößen in folgenden Bereichen:
Wenn die Meldung keinem dieser Bereiche entspricht, kann ein Unternehmen selbst entscheiden, ob es die Angelegenheit weiterverfolgt, oder an die dafür zuständige Stelle verweist.
Wohin können Meldungen zum Hinweisgeberschutzgesetz gemacht werden?
Personen, die beabsichtigen, Informationen über einen Verstoß zu melden, können wählen, ob sie sich an eine interne Meldestelle, oder eine externe Meldestelle (Bundesamt für Justiz, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bundeskartellamt, sowie weitere externe Meldestellen der Länder; Adressen siehe unten) wenden.
Diese Personen sollten in den Fällen, in denen intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann und sie keine Repressalien befürchten, die Meldung an eine interne Meldestelle bevorzugen.
Wenn einem intern gemeldeten Verstoß nicht abgeholfen wurde, bleibt es der hinweisgebenden Person unbenommen, sich an eine externe Meldestelle zu wenden.
Maßnahmen nach Eingang einer Meldung bei IMS Services als internen Meldestelle
Die interne Meldestelle prüft, ob der Hinweis stichhaltig und begründet ist. Entscheidet sie dem Hinweis nachzugehen, muss sie dem Hinweisgeber nach spätestens sieben Tagen, den Eingang der Meldung bestätigen (wenn namentlich bekannt). Anschließend dokumentiert die interne Meldestelle den Hinweis.
Die interne Meldestelle leitet anschließend Folgemaßnahmen ein. Nach spätestens drei Monaten hat der Hinweisgeber Anspruch auf eine Rückmeldung (wenn bekannt), in der die ergriffenen Folgemaßnahmen mit Begründung aufgeführt werden. Eine Einschränkung hiervon gibt es, wenn die Rückmeldung Ermittlungen beeinträchtigen oder Rechte der in der Meldung involvierten Person verletzen würde. In diesem Fall, ist die Rückmeldung zu unterlassen.
Kann die interne Meldestelle keine Ziele erreichen, und / oder handelt es sich um Meldungen mit Gefahr für Leib und Leben, schwere Straftaten, Gesundheitsschutz, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder Korruption, kann die Meldestelle entscheiden die Meldung an eine externe Meldestelle weiterzuleiten.
Informationslink Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG):
https://www.gesetze-im-internet.de/hinschg/index.html#BJNR08C0B0023BJNE002400000
Erklärung der internen Meldestelle
IMS Services, erklärte als interne Meldestelle für Bestandskunden IMS Services hiermit folgende Grundlagen:
Vertraulichkeit und Verschwiegenheit
Qualifikation
Datenschutz
Datenschutzinformation zu Hinweisgeber nach HinSchG, gemäß Art. 13 DSGVO für betroffene Personen
Hiermit informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch IMS Services Dienstleistungen und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte.
Wer ist für den Datenschutz verantwortlich und wer ist Datenschutzbeauftragter?
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist:
IMS Services Dienstleistungen
Joachim Seitz
Weinbergweg 23
97702 Münnerstadt
Telefon (0 97 33) 40 07
Mobil (01 60) 979 36 815
info@imsservices.biz
Sie erreichen unsere verantwortliche Stelle für Datenschutz unter:
IMS Services Dienstleistungen
Datenschutzbeauftragter
Weinbergweg 23
97702 Münnerstadt
Telefon (0 97 33) 40 07
Mobil (01 60) 979 36 815
info@imsservices.biz
Für welche Zwecke erheben wir die Daten?
Artikel 6 DSGVO (1) a, b und c
a. Einwilligung (Kontaktaufnahme)
b. Zur Erfüllung eines Vertrages (Meldung HinSchG)
c. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben (HinSchG)
Welche Daten werden erhoben und verarbeitet?
Wir erheben folgende persönliche Daten:
Welches berechtigte Interesse haben wir an den Daten?
An welche Parteien werden die Daten übermittelt?
Eine Weitergabe Ihrer Daten durch Unternehmen erfolgt innerhalb des Unternehmens an folgende Parteien:
Werden die Daten in ein Drittland übermittelt?
• Nein
Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?
Welche Rechte haben Sie?
Haben Sie ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde?
Postanschrift:
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA)
Promenade 27
91522 Ansbach
Telefon: +49 (0) 981 53 1300
Telefax: +49 (0) 981 53 98 1300
E-Mail: poststelle@lda.bayern.de
Sie haben dort auch die Möglichkeit eine Beschwerde „Online“ zu erklären.
Meldekanäle der internen Meldestelle
Sie erreichen die „IMS Services Meldestelle“ unter folgenden Meldekanälen:
Persönlicher Meldekanal:
Joachim Seitz
97702 Münnerstadt Weinbergweg 23
Telefonischer Meldekanal:
24h Mobiltelefon 0169 979 36 815
Internet, Mail Meldekanal:
info@imsservices.biz
Hinweis:
Beachten Sie bitte, dass Mailmeldungen über Ihren Arbeitgeber vom Systemadministrator gesehen, bearbeitet und gespeichert werden können. Wir raten Ihnen ausschließlich private Geräte und Software zu nutzen, um mit uns in Kontakt zu treten.
Meldekanäle der externen Meldestellen
Meldungen über die Homepage der jeweiligen Meldestellen. Bitte beachten Sie die jeweiligen Zuständigkeiten der Behörden.
Bundesamt für Justiz-Hinweisgeberstelle
https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
https://www.bafin.de/DE/DieBaFin/Hinweisgeberstelle/hinweisgeberstelle_node.html
Bundeskartellamt
https://www.bundeskartellamt.de/DE/Kartellverbot/Hinweise_auf_Verstoesse/Hinweise_node.html
Kontaktformular für Hinweisgeber
Die persönlichen Angaben (Meldedaten) Namen, Vorname, Adressdaten und Erreichbarkeiten sind freiwillig. Ohne persönliche Angaben kann jedoch keine Kommunikation, zwischen Melder(in) und interne Meldestelle hergestellt werden.